Radiobeitrag WDR5 15.04.2015 In der Sendung "Redezeit"
In der Redezeit auf WDR5 erzählt Barbara Martin über ihre Schicksalsschläge und den Kampf gegen Bürokratie und
Unverständnis.
Radiobeitrag BR 20.11.2012 Eine Petition für Sternenkinder - Wie Eltern, Kliniken und Politik mit Fehl- und Totgeburten umgehen -
"Still geboren" - so lautet eine sanfte Umschreibung für das größte Unglück, das werdenden Eltern geschehen kann: Ihr Kind stirbt im Mutterleib, kommt tot zur Welt oder lebt nur wenige Minuten oder Stunden lang. "Fehl- oder Totgeburt", lautet dann der offizielle Begriff. Barbara und Mario Martin aus Hessen haben ihre drei Kinder in der Schwangerschaft verloren, doch nur eines dieser Kinder gilt vor dem Gesetz als Person: Penelope Wolke, geboren mit 500 Gramm, gestorben kurz nach ihrer Geburt. Für ihre beiden verstorbenen Söhne erhielten die Martins nicht einmal eine Sterbeurkunde - denn ihr Gewicht lag unter 500 Gramm. Diese Kinder werden nicht standesamtlich registriert, haben damit niemals offiziell existiert - eine Regelung, die die Eltern zusätzlich schmerzt. Die Martins kämpfen darum, dass alle drei Sternenkinder in das Stammbuch der Familie eingetragen werden dürfen, dass es damit einen offiziellen Beweis ihrer Existenz gibt. Mit über 40.000 Unterschriften wurde die Petition ein großer Erfolg - nun auch in Berlin. Ein Feature von Antonia Arnold
Radiobeitrag Deutschlandfunk 07.06.2012
Radiobeitrag WDR 2 09.05.2012 Sternenkinder bekommen endlich ihre Würde
hier gehts zum Radiobeitrag vom WDR 2 Tot und Fehlgeburten: Sternenkinder bekommen endlich ihre Würde
Aufgrund von rechtlichen Bestimmungen wird ein Beitrag in der ZDF Mediathek nach einem Jahr gelöscht. Wir versuchen ihn aber zu bekommen und stellen ihn dann hier online…
ZDF Fernsehbeitrag bei Recht Brisant "Wenn Baby´s tot geboren werden"
Recht brisant
Sternenkinder
Wenn Babys tot geboren werden ...
15 bis 20 Prozent aller Schwangerschaften verlaufen glücklos, enden mit dem Tod des Kindes. Zu der unendlichen Trauer der Eltern kommen dann bürokratische Fragen: Darf man das Kind bestatten? Wird es beim Standesamt eingetragen? Bekommt es eine Geburtsurkunde?
Bis vor wenigen Jahren noch durften tot geborene Kinder, die weniger als 500 Gramm wogen, nicht bestattet werden. Zusammen mit anderem Gewebe - wie etwa entnommenen Organen, Krebstumoren oder amputierten Gliedmaßen - wurden die kleinen Menschen als Kliniksondermüll entsorgt. Für die Eltern war diese Vorstellung unerträglich und ihnen fehlte ein Ort der Trauer. Nur Kinder, die über 500 Gramm wogen oder kurz nach der Geburt noch lebten, durften beigesetzt werden.
Doch auch wenn heutzutage dieses Recht besteht, wissen viele betroffene Eltern darüber gar nicht Bescheid. Häufig werden sie von den Krankenhäusern nicht aufgeklärt. Genauso wichtig wie ein Grab ist den Eltern aber auch, dass das Kind einen eingetragenen Namen hat, einen Platz in der Gesellschaft, dass es auch offiziell existiert.
Gesetzgeber zieht Gramm-Grenze
Aber auch hier zieht der Gesetzgeber eine Gramm-Grenze: Kinder, die tot geboren wurden, bekommen eine Geburtsurkunde, sofern sie schwerer sind als 500 Gramm. Kinder, deren Nabelschnur bei der Geburt noch kurz pulsiert hat oder die kurz geatmet haben, bekommen ebenso eine Eintragung beim Standesamt, auch wenn sie bei der Geburt leichter waren.
Tot geborene Kinder unter 500 Gramm sind hingegen als Personen nicht existent, auch wenn sie schon wie kleine perfekte Menschen aussehen. Vor den Behörden ist es so, als ob das Kind nie geboren wäre. Barbara und Mario Martin aus Niederbrechen bei Limburg sind selbst betroffene Eltern. Sie haben eine Onlinepetition ins Leben gerufen. Rund 35.000 Unterschriften haben sie schon gesammelt. Sie wollen damit eine Gesetzesänderung erreichen und bewirken, dass auch totgeborene Kinder unter 500 Gramm bei den Behörden als Person anerkannt werden.
Mit Material von ZDF
Fernsehbeitrag ZDF "Sternenkinder"
Sternenkinder
Still geboren und tief im Herzen
Wenn das eigene Kind im Mutterleib stirbt, bricht für die Eltern eine Welt zusammen. Rund 20 Prozent aller Frauen verlieren ihr Kind entweder als Fehlgeburt oder als Totgeburt. Stirbt das Kind nach der 12. Schwangerschaftswoche, bringt es die Mutter durch eine "stille" Geburt auf die Welt. Sternenkinder oder Schmetterlingskinder werden sie genannt, weil sie nur einen Flügelschlag lang auf dieser Welt waren und gleich ihrem Platz im Himmel bekamen. Warum das Kind keine Chance auf ein Leben hatte, bleibt oft unklar.
Yvonne Angermüller ist in der 28. Schwangerschaftswoche, als die Ärztin ihr und ihrem Mann bei einem 3-D-Ultralschall mitteilt: Ihr Sohn Niklas ist tot. Das Herz schlägt nicht mehr. Barbara Martin ist in der 25 Schwangerschaftswoche mit Sohn Joseph, als ihre Fruchtblase platzt. Beide haben eine normale Geburt und bringen so ihr totes Kind zur Welt. Aber danach ist nichts mehr, wie es war.
Tote Kinder werden normal geboren
Für viele Eltern ist das erst einmal unvorstellbar, ihr totes Kind auf normalem Weg zu entbinden. Mittlerweile weiß man, dass die Frauen damit den Tod ihres Kindes besser verarbeiten können. Auch für den Körper der Schwangeren ist es besser als ein Kaiserschnitt. Außerdem muss sie die nächste Schwangerschaft nicht so lange herauszögern wie nach einem Kaiserschnitt - danach sollte man etwa zwei Jahre lang warten.
Nach der Geburt nehmen Yvonne Angermüller und ihr Mann Sohn Niklas in den Arm, ziehen ihn an, machen Fotos. 30 Stunden lang verabschieden sie sich von ihm, so lange kann er bei ihnen im Zimmer bleiben. Auch Barbara und ihr Mann Martin tun das. Früher war so etwas nicht möglich. Bei Totgeburten nahm man den Eltern das Kind sofort weg, um ihnen den Anblick zu ersparen. Heute weiß man, dass die Eltern diesen Prozess des Abschiednehmens brauchen, um die Trauer verarbeiten zu können. Die Eltern haben auch die Möglichkeit, ihr Kind nach der Geburt untersuchen zu lassen, damit die Todesursache festgestellt werden kann. Vielen hilft diese Gewissheit, und sie können sich so besser auf eine erneute Schwangerschaft einlassen.
Alle Sternenkinder werden bestattet
Der kleine Niklas Angermüller wiegt bei der Geburt mehr als 500 Gramm. Er ist bestattungspflichtig, bekommt ein Grab auf dem Friedhof. Seine Eltern malen zusammen mit der ganzen Familie den Sarg an, in dem der kleine Junge ruhen wird. Joseph Martin dagegen wiegt knapp unter 500 Gramm. Er muss nicht bestattet werden, die Eltern dürfen es aber tun.
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Bestattungsgesetze
Sie sind Sache der Länder. In der Regel sind alle totgeborenen Kinder über 500 Gramm Geburtsgewicht bestattungspflichtig. Kinder, die weniger wiegen, dürfen bestattet werden. Das Problem: Häufig klären die Krankenhäuser Eltern über dieses Recht nicht auf. Manche Gemeinden haben Grabfelder für solche Babys errichtet, wo sie kostenlos bestattet werden können.
Früher durften Kinder, die weniger wogen, nicht bestattet werden. "Damals hat man sie zusammen mit anderem Gewebe wie etwa entnommenen Organen, Krebstumoren oder amputierten Gliedmaßen als Kliniksondermüll entsorgt", sagt Klinikseelsorger Bruder Klaus: "Doch Eltern brauchen einen Ort, an dem sie trauern können."
Für jedes Kind eine Geburtsurkunde
Ein Grab reicht den Martins nicht aus. Sie haben eine Petition an den Bundestag gerichtet. Damit wollen sie erreichen, dass alle tot geborene Kinder eine Geburtsurkunde bekommen, beim Standesamt eingetragen werden. Zurzeit ist es so, dass nur Kinder, mit einem Gewicht von mehr als 500 Gramm eine solche Urkunde bekommen. Doch auch dafür war ihr Joseph zu leicht: "Es ist so, als ob es ihn nie gegeben hätte. Dabei war der doch schon ein kleiner Mensch. Dankbar sind wir aber all den Eltern, die uns unterstützen". Fast 35.000 Unterschriften hat das Ehepaar bereits gesammelt.
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Geburtsurkunden
Kinder, die tot geboren wurden, bekommen eine Geburtsurkunde, sofern sie schwerer sind als 500 Gramm. Kinder, deren Nabelschnur bei der Geburt noch kurz pulsiert hat oder kurz geatmet haben, bekommen ebenso eine Eintragung beim Standesamt, auch wenn sie bei der Geburt leichter waren. Totgeborene Kinder unter 500 Gramm sind hingegen als Personen nicht existent.
Auch Väter trauern
Eine weitere Schwangerschaft gab den Martins nach Josephs Tod Mut. Es werden Zwillinge. Doch der kleine Tamino stirbt in der 21. Schwangerschaftswoche, wird still geboren. Die Schwester Penelope kommt drei Wochen später lebend zu Welt, stirbt aber ebenfalls ein halbe Stunde nach ihrer Geburt. Beide Eltern leiden unter Depressionen. Dass die Väter genauso unter der Situation erkranken, wie die Mütter, wurde lange nicht ernst genommen. Heute bekommen auch sie individuelle psychologische Hilfe.
Krankenhäuser, Ärzte, Seelsorger und Hebammen müssen für eine stille Geburt gerüstet sein, für die Eltern da sein und ihnen so früh und so lange wie möglich Hilfe und Unterstützung anbieten. Der Film von Sigrid Born und Nicole Würth zeigt zwei Frauen und einen Mann, deren Kinder zwischen der 20. und 25. Woche starben, deren Todestag noch vor ihrem Geburtstag war. Alle gehen unterschiedlich mit ihrer Trauer um, doch alle haben eines gemeinsam: Ihre Kinder haben immer noch einen Platz in ihrem Herzen und einen Ort, an dem sie sie besuchen können.
Video, Musik und Radioberichte
Musik
Dies ist ein Lied, dass unsere Gefühle sehr gut ausdrückt.
Titel: Meine Liebe trägt dich fort
Text und Musik: Micki Schläger/Mjoy music & more
Alle Urheber- und Leistungsrechte vorbehalten.
Video
Gemacht als Erinnerung an unsere 3 Kinder von der besten Patentante der Welt.
Radiobeitrag: Das registrierte Leben beginnt erst mit 500g auf Radio Deutsche Welle
Barbara und Mario Martin sind Eltern. Dreifache sogar. Doch ihre Kinder sind tot, sie kamen zu früh zur Welt. Ins Stammbuch der Familie hat es nur die kleine Penelope geschafft. Ihre Brüder waren zu leicht.
Kinder, die in Deutschland nicht lebend geboren werden und bei der Geburt weniger als 500g wiegen, gelten als Fehlgeburt. Sie werden nicht beurkundet, haben üblicherweise auch kein Recht auf eine Bestattung auf einem Friedhof. Für viele Eltern eine unerträglicher Zustand. „Das ist ja so, als hätte ich meine Söhne gar nicht geboren, als hätten sie niemals existiert“, sagt die Mutter.
Barbara und Mario Martin fordern deshalb eine Gesetzesänderung. Monika Dittrich hat mit Ihnen über Ihre Kinder und Ihren Kampf gegen die Behörden gesprochen.
Hier können Sie sich die Sendung anhören
Autorin: Monika Dittrich
Redaktion: Julia Bernstorf
Quelle: Radio DW-World.de
Radiobeitrag : "Eine Petition für Sternenkinder" auf BR2
Unser Beitrag hat den Dr. Georg Schreiber Medienpreises 2009 erhalten
hier der Link
"Unsere Sternenkinder wurden geboren, aber rein rechtlich haben sie nie existiert". So sagen es Barbara und Mario Martin aus dem Landkreis Limburg-Weilburg in Hessen. Sie haben drei Kinder in der Schwangerschaft verloren ihre Sternenkinder; ein Name, der für viele Eltern tröstlicher klingt als der Begriff Fehlgeburt. Die Martins kämpfen nun darum, ihre drei Sternenkinder wenigstens in das Stammbuch der Familie eintragen zu dürfen, dass es einen offiziellen Beweis ihrer Existenz gibt. Denn Fehlgeburten unter 500 Gramm werden bisher nicht standesamtlich registriert. Barbara und Mario Martin haben in ihrer Online-Petition schon über 10.000 Unterschriften gesammelt und hoffen, dass sie auf diesem Weg als trauernde Eltern politisch etwas verändern können.
[ Das Notizbuch-Feature als Audio Podcast anhören]
In vielen Kliniken hat sich der Umgang mit Fehl- und Totgeburten in den vergangenen Jahren gewandelt: So sollen
die Eltern ihr Kind in den Arm nehmen und gemeinsam mit dem Klinikteam einen würdevollen Abschied gestalten. Eine Haarsträhne, Fotos, bunte Fußabdrücke auf Papier – diese kleinen Erinnerungen
sollen später helfen, besser mit dem Verlust umzugehen.
Doch die Hilflosigkeit beginnt bei vielen, wenn sie aus der Klinik entlassen werden. Wie geht die Familie, der Freundeskreis, der Arbeitgeber mit der Situation um –
soll man schweigen oder reden, wer steht einem bei, wenn der eigentliche Geburtstermin naht und das Kinderzimmer leer bleibt? Wer möchte auch noch nach einem, zwei, drei Jahren mit den Eltern
über ihren Verlust sprechen? Wo ist Platz für Trauer und Erinnerung, wie werden trauernde Eltern aufgefangen?
Hier kommen Sie zur Radiosendung...
(Quelle: Bayrischen Rundfunk2)