Fragen und Antworten zur Gesetzesänderung Petition "Sternenkindern"

 

Die Neuregelung in § 31 der Personenstandsverordnung gibt Eltern von so genannten „Sternenkindern“ – also Kindern, die mit einem Gewicht von weniger als 500 Gramm auf die Welt kamen– erstmals die Möglichkeit, die Geburt beim Standesamt dauerhaft dokumentieren zu lassen und ihrem Kind damit offiziell eine Existenz zu geben.

Vor diesem Hintergrund haben wir Informationen zu den häufig gestellten Fragen zusammengestellt:

 

Wann tritt die Neuregelung in Kraft?

 

Die Neuregelung tritt am 15.05.2013 in Kraft

 

Welche Angaben enthält die beurkundete Bescheinigung zur Anzeige eines tot geborenen Kindes mit einem Geburtsgewicht unter 500 Gramm?

 

In die beurkundete Bescheinigung können Angaben zum Kind, das heißt der vorgesehene Vor- und Familienname, Geschlecht, Geburtstag und Geburtsort aufgenommen werden.

Auch Angaben zu Mutter und Vater, wie Vor- und Familienname, gegebenenfalls Geburtsname, sowie Religion können in der beurkundeten Bescheinigung enthalten sein.

 

Handelt es sich bei dieser beurkundeten Bescheinigung gleichzeitig um eine personenstandsrechtliche Registrierung? Besteht eine Pflicht zur Anzeige?

 

Eine Registrierung im Personenstandsregister erfolgt nicht. Es besteht keine Pflicht zur Anzeige beim Standesamt, die Entscheidung bleibt vielmehr den Eltern überlassen.

 

Was ist, wenn das Geschlecht noch nicht feststand? Kann man diese Angabe offen lassen? Darf man dann trotzdem einen männlichen/weiblichen Namen eintragen lassen?

 

Sofern das Geschlecht noch nicht feststand, bleibt die Angabe hierzu in der beurkundeten Bescheinigung offen. Die Angabe eines Vornamens ist auch in diesem Fall möglich.

 

Ist die Erteilung der beurkundeten Bescheinigung von der Dauer der Schwangerschaft oder von einem Mindestgewicht des tot geborenen Kindes abhängig?

 

Die Erteilung der beurkundeten Bescheinigung ist nicht von einer bestimmten Dauer der Schwangerschaft oder von einem Mindestgewicht des tot geborenen Kindes abhängig.

 

An wen muss ich mich wenden, wenn ich mir eine beurkundete Bescheinigung ausstellen lassen möchte?

 

Die Anzeige erfolgt gegenüber dem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich die Fehlgeburt stattfand. Auf den Wohnort der Eltern kommt es nicht an.

 

Welche Unterlagen muss ich dem Standesamt vorlegen?

 

Im Rahmen der Neuregelung des § 31 der Personenstandsverordnung wurde bewusst auf die umfangreichen Nachweispflichten bei Anzeige der Geburt (des § 33 Personenstandsverordnung, wie beispielsweise die Vorlage der Geburtsurkunden der Eltern) verzichtet. Es müssen somit lediglich ein Ausweisdokument, das die Identität nachweist, und die Tatsache, dass eine Fehlgeburt stattgefunden hat, vorgelegt werden.
Als Nachweis können dienen:


   - der Reisepass oder Personalausweis sowie
   - eine von einer Ärztin, einem Arzt, einer Hebamme oder einem    Entbindungspfleger ausgestellte Bescheinigung, aus der die Tatsache der Fehlgeburt hervorgeht
   - oder ein Mutterpass, wenn daraus eine Fehlgeburt hervorgeht.

 

Die "Geburt" liegt bereits 10 Jahre oder länger zurück. Kann ich mir dennoch eine beurkundete Bescheinigung ausstellen lassen?

 

Ja, die Neuregelung gilt auch für Eltern, deren "Sternenkind" bereits vor dem Inkrafttreten dieser Regelung nicht lebend zur Welt gekommen ist. Es war ein wichtiges Anliegen, auch die Eltern mit in den Blick zu nehmen, die einen solchen Schicksalsschlag bereits erleben mussten.

 

Entstehen für das Ausstellen einer beurkundeten Bescheinigung Kosten? Wenn ja, in welcher Höhe?

 

Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen des Standesbeamten beziehungsweise der Standesbeamtin nach dem Personenstandsgesetz werden nach Maßgabe von Landesrecht erhoben. Es ist derzeit noch nicht bekannt, ob und in welchem Umfang die Länder Gebühren erheben werden.

 

Habe ich mit dieser beurkundeten Bescheinigung Anspruch auf eine Bestattung meines Kindes?

 

Das Bestattungsrecht ist Ländersache. In jedem Bundesland ist aber auch die Bestattung eines tot geborenen Kindes mit einem Geburtsgewicht von unter 500 Gramm möglich.
Welche Dokumente zur Bestattung vorgelegt werden müssen, ist im Bestattungsrecht des jeweiligen Bundeslandes geregelt.

 

 

Wir bitten euch dies Fragen nicht zu kopieren und in anderen Foren zu posten…

 

Ihr dürft aber gerne auf diese Seite mit dem Link

http://jltfpw.jimdo.com/alle-informationen-zur-gesetzesänderung-der-petition-sternenkinder/faq/

verweisen

 

Weitere Fragen und Antworten folgen

 

Solltet ihr jetzt schon weitere Fragen haben bitte an petition@sternenkinderhimmel.com